DSGVO

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist die EU-weite Verordnung, die regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, und Betroffenen umfassende Rechte einräumt.

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679) ist die europäische Verordnung, die einheitlich regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und betrifft Unternehmen jeder Größe, sobald sie Daten von Kunden, Beschäftigten, Bewerbern oder Geschäftspartnern verarbeiten. Auch Unternehmen außerhalb der EU müssen sie beachten, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Welche Grundsätze legt die DSGVO fest?

  • Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Daten dürfen nur auf einer gültigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden, und Betroffene müssen darüber informiert werden.
  • Zweckbindung: Daten werden nur für vorher festgelegte, eindeutige Zwecke genutzt.
  • Datenminimierung: Es werden nur die Daten erhoben, die für den Zweck erforderlich sind.
  • Richtigkeit: Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein.
  • Speicherbegrenzung: Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es für den Zweck nötig ist.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssen die Einhaltung dieser Grundsätze nachweisen können.

Welche Rechte haben Betroffene?

Die DSGVO räumt Personen unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch ein. Anfragen dazu muss ein Unternehmen grundsätzlich innerhalb eines Monats beantworten. Es lohnt sich daher, einen festen Ablauf dafür zu haben.

Was gilt bei einer Datenpanne?

Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, etwa durch einen Cyberangriff oder verlorene Geräte, muss diese in der Regel binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht. Bei einem hohen Risiko sind auch die Betroffenen selbst zu informieren. Jeder Vorfall sollte unabhängig von der Meldepflicht dokumentiert werden.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche Betroffener und der Verlust von Kundenvertrauen.

Worauf Unternehmen bei der Umsetzung achten sollten

  1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen: Dokumentieren Sie, welche Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen: Dazu zählen Zugriffsrechte, Verschlüsselung, regelmäßige Backups, aktuelle Software und Schulungen.
  3. Verträge zur Auftragsverarbeitung abschließen: Setzen Sie externe Dienstleister ein, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, ist ein entsprechender Vertrag erforderlich.
  4. Speicherort beachten: Werden Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt, gelten zusätzliche Anforderungen. Ein Rechenzentrum in Deutschland vereinfacht das erheblich.
  5. Datenschutzbeauftragten prüfen: In Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab einer bestimmten Zahl von Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung befasst sind, ein Datenschutzbeauftragter zu benennen.
  6. Mitarbeitende sensibilisieren: Regelmäßige Schulungen verringern das Risiko von Datenpannen.

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